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Aktualisierte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein
Datum: 04.01.22   Verfasser: Oliver Zummach

Liebe Sportfreund*innen,

die aktualisierte schleswig-holsteinische Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Corona-BekämpfVO) in der Fassung vom 14.12.2021 mit Änderungen vom 17.12.2021, 23.12.201 und 03.01.2022 tritt vollständig zum 04.01.2022 in Kraft und gilt bis zum 18.01.2022.
Die aktualisierte Fassung enthält keine neuen Regelungen für den Tischtennissport, so dass wir diesbezüglich auf unser Rundschreiben vom 19.12.2021 verweisen.

Zusätzlich gilt, dass bei Veranstaltungen/Sitzungen mit festen Sitzplätzen (z. B. Jahreshauptversammlungen) innerhalb geschlossener Räume mit mehr als 50 zeitgleich anwesenden Gästen/Teilnehmenden das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische oder vergleichbare Maske) vorgeschrieben ist. Eine Höchstgrenze von 1.000 Personen darf dabei nicht überschritten werden.
Diese Vorschrift ist analog anzuwenden auf Zuschauende bei Wettkämpfen oder beim Training.

Wir wünschen Ihnen und Euch allen ein Frohes Neues Jahr und verbleiben

mit herzlichen Grüßen

Hans-Jürgen Gärtner
(Präsident des TTVSH)

Oliver Zummach
(Vizepräsident Sport des TTVSH)

Hermann Meyer-Waeterling
(Komm. Vizepräsident Finanzen des TTVSH)

Axel Schreiner
(Geschäftsführer des TTVSH)






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