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LSV: Schule und Verein (Sonderregelungen) |
Datum: 10.06.20 Verfasser: Axel Schreiner Anträge PROJEKT „SCHULE+VEREIN“ – Weitere Sonderregelungen in Zeiten derCorona-Krise Sehr geehrte Damen und Herren, gerade Kinder und Jugendliche hattenin besonderem Maße unter den Folgen der Corona Pandemie zu leiden. Da KiTas,Schulen und Sportvereine geschlossen waren, fehlten ihnen über Wochenregelmäßige Bewegungsangebote und die Möglichkeit zur Kommunikation und zumAustausch mit Gleichaltrigen. Auch die über 500 Kooperationsprojekte von Schulenund Vereinen mussten Mitte März ihren Betrieb einstellen.Daher ist der Landessportverband S.-H. gerade in diesen Krisenzeiten bemüht,seine Mitgliedsvereine bei der Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen inbesonderem Maße zu unterstützen und hat folgende Sonderregelungen im Rahmen desProjekts „Schule + Verein“ für das Schuljahr 2020/ 2021 beschlossen:1. Aufhebung der MeldefristDie Meldefrist zur Beantragung von Förderungen im Rahmen des Projektes wirdeinmalig ausgesetzt (siehe Mail vom 25.05.20). Ihr Sportverein hat dieMöglichkeit, Übungsleiterzuschüsse für die Durchführung vonaußerunterrichtlichen Schulsportarbeitsgemeinschaften während des gesamtenSchuljahres 2020/2021 zu beantragen. Die Berücksichtigung von Anträgen endeterst, wenn alle im Rahmen des Projektes zur Verfügung stehenden Mittelausgeschöpft wurden.2. Erweiterung des BewilligungszeitraumesDer Bewilligungszeitraum für das Schuljahr 2020/2021 wird mit Beginn des 01.Juli 2020 um sechs Kalenderwochen erweitert. Sollte also Ihr Sportverein bereitsin den Sommerferien 2020 mit einer Schulsportarbeitsgemeinschaft starten können,so werden auch diese geleisteten Stunden bei der Abrechnung des Schuljahres2020/2021 berücksichtigt.3. Einmalige SachkostenförderungDer Landessportverband S.-H. hat gemeinsam mit seinen Partnern, den Sparkassen inSchleswig-Holstein und der AOK NordWest, einen Direkthilfe-Fond im Rahmen desProjektes „Schule + Verein“ eingerichtet. Mit Bewilligung einer oder mehrererSchulsportgemeinschaften erhält Ihr Sportverein über diesen Fond einmalig dieMöglichkeit, Spiel- und Sportmaterial für die Durchführung der bewilligtenMaßnahme/n mit Hilfe eines Gutscheinverfahrens anzuschaffen. Der Gutscheinbemächtigt Ihren Sportverein zum Online- oder Katalog-Einkauf bei unseremPartner Sport-Thieme in Höhe von 500€ brutto und kann bis zum 31. Oktober 2020eingelöst werden.Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Durchführung Ihrer Maßnahme/n!Mit freundlichen GrüßenPetra HenselLandessportverband Schleswig-HolsteinWinterbeker Weg 4924114 KielTel. 0431/6486-203Fax 0431/6486-292www.lsv-sh.de |