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Jugendspielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb
Datum: 22.04.10

Mit Beschluss vom 10. April 2010 hat der Deutsche Tischtennis-Bund e.V. (DTTB) eine Änderung des Punktes E 3 der Wettspielordnung (WO) vorgenommen: Kernpunkt ist eine sogenannte Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb und die damit verbundene Möglichkeit, sowohl in einer Mannschaft der Erwachsenen als auch in einer Nachwuchsmannschaft als Stammspieler mitzuwirken. Die entspechenden Gremien des TTVSH befassen sich z.Z. mit der Umsetzung dieses Beschlusses. Im Hinblick auf den Meldetermin 10. Juni 2010 wird das Ergebnis der Umsetzung rechtzeitig den Vereinen über das Onlinesystem TT-Live mitgeteilt.