Das Spiel wurde von mir nach der Wettspielordnung mit 0:8 gewertet.
Begründung laut WO D 21.4/EDB
Wortlaut der Wettspielordung:
Stets ist die Entscheidung des zuständigen Staffelleiters abzuwarten. Eigenmächtig verlegte Spiele ohne Zustimmung des Staffelleiters - auch innerhalb der Spielwoche - werden für den Heimverein oder für den Gastverein oder für beide Vereine als verloren gewertet.
Mit freundlichem Gruß
Staffelleiter
Marko Petersen |