Der Protest lt. Vermerk auf dem Spielbericht kann nicht stattgegeben werden, da Proteste, die sich auf die allgemeinen Spielbedingungen und die Spielmaterialien erstrecken, nur berücksichtigt werden können, wenn sie vor Beginn eines einzelnen Spiels oder des Mannschaftskampfes bei der dafür zuständigen Stelle eingelegt wurden. Proteste bei Mannschaftsspielen sind von den protestierenden Mannschaftsführern sofort bei Bekanntwerden des Protestgrundes unter Angabe der Uhrzeit sowie der Spielstände des Mannschaftskampfes und aller zum Zeitpunkt des Protestes laufenden Spiele auf dem Spielbericht einzutragen und zu unterschreiben. Ohne diese Eintragung werden Proteste nicht berücksichtigt. Siehe WO A19.1 Proteste
d.h. hier hätte der Protest vor dem 1. Spiel gleich richtig vermerkt werden müssen.
Ich empfehle dem MTV Ahrensbök in Zukunft VOR jedem Punktspiel, sich um einen ruhigen Spielbetrieb zu kümmern!
Mit sportlichen Grüßen
Andre Riewesell
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