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LSV: Schule und Verein (Sonderregelungen)
Datum: 10.06.20   Verfasser: Axel Schreiner

Anträge PROJEKT „SCHULE+VEREIN“ – Weitere Sonderregelungen in Zeiten der
Corona-Krise

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerade Kinder und Jugendliche hatten
in besonderem Maße unter den Folgen der Corona Pandemie zu leiden. Da KiTas,
Schulen und Sportvereine geschlossen waren, fehlten ihnen über Wochen
regelmäßige Bewegungsangebote und die Möglichkeit zur Kommunikation und zum
Austausch mit Gleichaltrigen. Auch die über 500 Kooperationsprojekte von Schulen
und Vereinen mussten Mitte März ihren Betrieb einstellen.

Daher ist der Landessportverband S.-H. gerade in diesen Krisenzeiten bemüht,
seine Mitgliedsvereine bei der Zusammenarbeit von Schulen und Vereinen in
besonderem Maße zu unterstützen und hat folgende Sonderregelungen im Rahmen des
Projekts „Schule + Verein“ für das Schuljahr 2020/ 2021 beschlossen:

1. Aufhebung der Meldefrist
Die Meldefrist zur Beantragung von Förderungen im Rahmen des Projektes wird
einmalig ausgesetzt (siehe Mail vom 25.05.20). Ihr Sportverein hat die
Möglichkeit, Übungsleiterzuschüsse für die Durchführung von
außerunterrichtlichen Schulsportarbeitsgemeinschaften während des gesamten
Schuljahres 2020/2021 zu beantragen. Die Berücksichtigung von Anträgen endet
erst, wenn alle im Rahmen des Projektes zur Verfügung stehenden Mittel
ausgeschöpft wurden.

2. Erweiterung des Bewilligungszeitraumes
Der Bewilligungszeitraum für das Schuljahr 2020/2021 wird mit Beginn des 01.
Juli 2020 um sechs Kalenderwochen erweitert. Sollte also Ihr Sportverein bereits
in den Sommerferien 2020 mit einer Schulsportarbeitsgemeinschaft starten können,
so werden auch diese geleisteten Stunden bei der Abrechnung des Schuljahres
2020/2021 berücksichtigt.

3. Einmalige Sachkostenförderung
Der Landessportverband S.-H. hat gemeinsam mit seinen Partnern, den Sparkassen in
Schleswig-Holstein und der AOK NordWest, einen Direkthilfe-Fond im Rahmen des
Projektes „Schule + Verein“ eingerichtet. Mit Bewilligung einer oder mehrerer
Schulsportgemeinschaften erhält Ihr Sportverein über diesen Fond einmalig die
Möglichkeit, Spiel- und Sportmaterial für die Durchführung der bewilligten
Maßnahme/n mit Hilfe eines Gutscheinverfahrens anzuschaffen. Der Gutschein
bemächtigt Ihren Sportverein zum Online- oder Katalog-Einkauf bei unserem
Partner Sport-Thieme in Höhe von 500€ brutto und kann bis zum 31. Oktober 2020
eingelöst werden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Durchführung Ihrer Maßnahme/n!

Mit freundlichen Grüßen

Petra Hensel

Landessportverband Schleswig-Holstein
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel
Tel. 0431/6486-203
Fax 0431/6486-292
www.lsv-sh.de



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