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Spielberechtigung von Flüchtlingen
Datum: 13.01.16   Verfasser: Axel Schreiner

Da in den letzten Wochen immer wieder die Beantragung von Spielberechtigungen für Flüchtlinge angefragt wird, machen wir folgenden Hinweis:

- Für die Beantragung und Erteilung von Spielberechtigungen für Flüchtlinge gilt wie für alle anderen Personen der Abschnitt B1 ff. der Wettspielordnung.

- Gemäß B 9 der Wettspielordnung des DTTB gilt folgende Einschränkung für Ausländer: diese können nicht an Individualmeisterschaften und Ranglistenturnieren teilnehmen sofern sie bereits eine Spielberechtigung in einem ausländischen Verein / Verband besessen haben.

- Haben sie ein solche Spielberechtigung besessen, ist ein Vereinswechselantrag zu stellen. Dies wird über den DTTB geprüft. Die hierfür anfallende Gebühr des DTTB in Höhe von 55,- € entfällt.



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