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Umsetzung von DTTB-Beschlüssen
Datum: 15.04.14   Verfasser: Axel Schreiner

Verwaltung der Spielberechtigungen

Der DTTB hat auf seinem Bundestag im Dezember 2013 - mit der Mehrheit der Verbände die click-tt benutzen - beschlossen, dass zukünftig einmal jährlich alle Spielergebnisse in Dateiform an den DTTB zu übermitteln sind und dass ab dem 01. April 2014 die Spielberechtigungen – auch der Verbände die nicht click-tt nutzen – in click-tt zu verwalten sind.

Der TTVSH hat sich gegen diesen Beschluss ausgesprochen und nach dem Bundestag ein Schreiben an den DTTB verfasst (siehe Anlage), dessen zentraler Punkt die Einrichtung einer Schnittstelle zwischen den verschiedenen Systemen ist. Unser Vertragspartner von TischtennisLive, Thorsten Henke, hat federführend für die nicht-click-tt-Verbände angeboten, die Programmierung einer Schnittstelle voranzutreiben und ein gemeinsames Gespräch mit den Anbietern von click-tt, tt-info und tt-maximus zu führen.

Dieser Vorschlag wurde auf der Beiratstagung des DTTB am 05.04.2014 vom Präsidium des DTTB abgelehnt. Der DTTB fordert – wie am 09.04.2014 auf www.tischtennis.de mitgeteilt – die Umsetzung der im Dezember gefassten Beschlüsse.

Neben dem TTVSH haben sich auch der Thüringer TTV und der Sächsische TTV klar positioniert und schriftlich hierzu Stellung bezogen. Das Präsidium des TTVSH bedauert, dass die Einrichtung einer Schnittstelle abgelehnt wird. Durch die Umsetzung würde ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand auf den TTVSH zukommen. Alle Anträge zu den Spielberechtigungen müssten parallel in click-tt und in TischtennisLive bearbeitet werden.

Aus diesem Grunde weigert sich der TTVSH, diese Beschlüsse umzusetzen. Die Vereine im TTVSH sollen wie bisher ihre Anträge zu Spielberechtigungen über TischtennisLive stellen. Die Daten der überregional spielenden Vereine werden weiterhin nach dem Wechseltermin 31.05. an den DTTB übermittelt.

Anhang: Schreiben Sachsen, TTVSH





Dateianhang: Umsetzung DTTB-Beschlüsse_12-2013.pdf
Dateianhang: Schreiben an DTTB_Sachsen 2014.pdf


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