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"Spielerwechsel" Zu- / Abgänge aus anderen Bundesländern zum 01.07.2026
Datum: 01.06.26   Verfasser: Sarah Bröker

Stand: 01.06.2026

Spielerwechsel aus und in andere Bundesländer.
Bei den Zugängen werden die Q-TTR- Werte vom 11.05.2026 übernommen.



Bei der Antragstellung der Spielberechtigungen wird immer wieder festgestellt,
dass es Probleme mit den Kurzbezeichnungen gibt.

Bis einschließlich 19 Jahre, Altersgruppe Nachwuchs, wird die SBNM- Spielberechtigung erteilt
(Spielberechtigung für den Nachwuchs-Mannschaftsspielbetrieb).
Die SBEM- Spielberechtigung gibt es zusätzlich auf Antrag,

20 bis einschließlich 39 Jahren, Altersgruppe Erwachsene, wird die SBEM- Spielberechtigung erteilt
(Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb).

Ab 40 Jahre und älter, Altersgruppe Senioren, wird automatisch die SBSM- Spielberechtigung erteilt
(Spielberechtigung für den Senioren-Mannschaftsspielbetrieb).
Die SBEM- Spielberechtigung bleibt bestehen.

Bestehen zwei Spielberechtigungen dürfen sie auch bei verschiedenen Vereinen erteilt werden.


Ingrid Thimm
Vizepräsidentin WO




Dateianhang: Zugänge _ Wechsel zum 01.07.2026.pdf
Dateianhang: Abgänge Spielerwechsel zum 01.07.2026.pdf



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