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Anwartschaftsspiel LL Süd Herren 2023/24 Diese Seite drucken


News und Termine

Verzicht auf die Austragung des Anwartschaftsspiels / TSV Sparrieshoop 1
Datum: 05.05.24   Verfasser: Jens Fündling

TSV Sparrieshoop 1 hat mitgeteilt, auf die Austragung des Anwartschaftsspieles zu verzichten.




Verzicht auf die Austragung des Anwartschaftsspiels / TSV Bargteheide 3
Datum: 05.05.24   Verfasser: Jens Fündling

TSV Bargteheide 3 hat mitgeteilt, auf die Austragung des Anwartschaftsspieles zu verzichten.




Anwartschaftsspiele
Datum: 04.05.24   Verfasser: Jens Fündling

Gemäß Beschluss der Beiratstagung des TTVSH vom 17.03.2024 wurde festgelegt, dass die Plätze 2 bis 4 der 1. Bezirksligen des Bezirks 3 und 4 Anwartschaftsspiele für eventuell frei werdende Plätze in der Landesliga Süd austragen. Die Änderung in den Ergänzenden Durchführungsbestimmungen ( EDB ) sind ab sofort gültig.

Aufgrund des Verzichtes auf den Direkt-Aufstieg in der Saison 2022/2023 ist der TSV Pansdorf in der Spielzeit 2023/2024 nicht aufstiegsberechtigt. Das Spiel der Drittplatzierten entfällt somit.

In Jahren mit gerader Endziffer Endziffer ( 2024 ) hat der jeweilige Vertreter des Bezirks 4 Heimrecht.

Die Anwartschaftsspiele wurden mit einem Endtermin ( 24.05.2024 ) angesetzt. Die Mannschaften mit Heimrecht bieten ihren Gegnern 2 mögliche Spieltage an, die in der Zeit vom 06.05.2024 bis 24.05.2024 liegen sollen. Sollte Einigkeit über einen Spieltermin erzielt werden, wird – wie üblich – eine Verlegung beantragt. Einigt man sich nicht einvernehmlich auf einen der beiden Termine, so ist das Anwartschaftsspiel am Freitag, 24.05.2024 um 20 Uhr auszutragen.

Falls eine Mannschaft nicht an den Anwartschaftsspielen teilnehmen möchte, so ist der Spielleiter ( Günter Gressmann ) umgehend per Mail zu informieren. Mannschaften, die auf die Teilnahme an den Anwartschaftsspielen verzichten, werden für das Auffüllen der Landesliga Süd nicht berücksichtigt.

Abschließend noch der Hinweis aus der WO I 4.1: Bei Entscheidungsspielen in der Altersgruppe Erwachsene sind nur solche Spieler einsatzberechtigt, die in der betreffenden Halbserie oder in der unmittelbar vorangegangenen Halbserie an mindestens drei Punktspielen des Vereins, für den sie an Entscheidungsspielen teilnehmen wollen, entweder in der Mannschaftsmeldung der Damen oder in der der Herren im Einzel teilgenommen haben.

Mit sportlichen Grüßen

Jens Fündling
im Auftrag von Günter Gressmann





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